IMPRESSUM / DATENSCHUTZERKLÄRUNG


PTR PROJEKTMANAGEMENT GMBH

Schönbrunner Allee 6 / Objekt 4

A-2331 Vösendorf

Telefon: +43 (0) 676-303-43-29
Telefon: +43 (0) 676-631-61-89

E-Mail: office@ornamente.at
Internet: www.ornamente.at

Geschäftsführer: Herr Thomas Prochaska

Prokurist: Herr Erik Altmann

Prokurist: Herr Reinhold Tastler

Rechtsform: GmbH

Aufsichtsbehörde: Magistratisches Bezirksamt des X. Bezirkes

Registerart: Firmenbuch
Register / Ort: Landesgericht Wiener Neustadt
Registernummer: FN 553235 g

USt-IdNr: ATU76732449


Datenschutzerklärung

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Diese Datenschutzerklärung gilt ausschließlich für die Nutzung der von uns angebotenen Webseiten.

Sie gilt nicht für die Webseiten anderer Dienstanbieter, auf die wir lediglich durch einen Link verweisen.

Bei der Nutzung unserer Webseiten bleiben Sie anonym, solange Sie uns nicht von sich aus freiwillig personenbezogene Daten zur Verfügung stellen.

Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn dies für die Nutzung der auf der Webseite angebotenen Leistungen, insbesondere Formularangebote, erforderlich ist.

Wir werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten streng vertraulich behandeln.

Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung geben wir keine persönlichen Daten weiter, es sei denn, dass wir rechtlich dazu verpflichtet sind.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass es bei der Übermittlung von Daten im Internet immer dazu kommen kann, dass Dritte Ihre Daten zur Kenntnis nehmen oder verfälschen.

Sofern Sie es von uns verlangen, gewähren wir Ihnen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten, beziehungsweise löschen diese.

Wenn Sie Daten berichtigen, löschen oder einsehen wollen, genügt hierfür ein Schreiben an die im Impressum angegebene Adresse.

Im Rahmen der Benachrichtigung unserer Kunden über Produktneuheiten, etc. senden wir Ihnen E-Mails nur zu, sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen.

 


AGB`S


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PTR Projektmanagement GmbH
(Stand März 2022)


Allen Lieferungen und Leistungen, welche die PTR Projektmanagement GmbH erbringt, liegen die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Auch die Übersendung einer Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Auftraggebers.

Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.

Durch eine Änderung oder eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

Die Vertragspartner werden in diesem Falle eine wirksame Vereinbarung treffen, die der wirtschaftlichen Absicht der Parteien in der unwirksamen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

Auch ein Arbeitsbeginn durch uns gilt nicht als konkludente Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen.

Unsere Angebote sind bis zum Zugang der schriftlichen Annahme durch den Auftraggeber freibleibend.

Soweit durch den Vertragsunterzeichner nicht ausdrücklich schriftlich auf ein bestehendes Vertretungs- bzw. Vollmachtsverhältnis hingewiesen wird, gilt der Auftrag durch diesen als im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilt, dies auch, wenn im Angebot ein anderer Rechnungsempfänger aufscheint.

Ein Auftrag gilt von uns erst dann als angenommen, wenn unserseits eine Auftragsbestätigung erfolgt.

Die angegebenen Preise wurden aufgrund der derzeit geltenden Lohn- und Materialkosten erstellt und sind veränderlich im Sinne der ÖNORM.

Die Einzelpreise basieren auf der Gesamtheit des Angebotes. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in Euro ohne Umsatzsteuer.

Sie gelten nur für den jeweils vorliegenden Auftrag und verstehen sich ab Werk.

Die Modelle und Formen werden nicht weitergegeben. Es wird angenommen, dass eine Bautafel kostenlos, angebracht werden kann.

Hinweis: Betonwerksteine sind vor Montage mindestens 28 Tage abzulagern.

Die gelieferte Ware, auch dann, wenn sie jetzt eingebaut ist, verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Durch schriftliche Fertigstellungsanzeige durch den Auftragnehmer gilt ein Auftrag als erfüllt und wird in
Rechnung gestellt.

Die fertig gestellte Ware kann bei uns bis zu 28 Tagen kostenlos gelagert werden.
Bei Aufträgen die mehrere Positionen umfassen, oder sich über einen größeren Zeitraum erstrecken, ist der
Auftragnehmer berechtigt je nach Produktionsfortschritt (zumindest monatlich) Teilrechnungen zu legen.
Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
Wird eine Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum nicht schriftlich widersprochen, gilt sie als geprüft und angenommen.

Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, so gelten nachfolgende Zahlungsbedingungen:

50 % Anzahlung. Restzahlung fällig bei Fertigstellung der Ware und Rechnungserhalt.
Die Rechnungsbeträge sind zahlbar auf unsere angegebene Bankverbindung.
Werden Zahlungen vom Auftraggeber (Werkbesteller) entgegen der vereinbarten Zahlungsmodalitäten nicht fristgerecht geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder unter grundsätzlicher Aufrechterhaltung des Vertrages die Arbeiten bis zur erfolgten Zahlung einzustellen oder ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

Der Auftraggeber hat in diesem Falle an uns den gesamten vereinbarten Werklohn ohne Einrechnung allfälliger Ersparnisse unsererseits zu bezahlen.

Ein Anspruch unsererseits auf darüber hinausgehenden Schaden bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug sind 1 % Verzugszinsen per Monat zu bezahlen.
Die Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen gegen den Auftragnehmer ist nur dann zulässig, wenn die Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung genau einzuhalten.

Unvorhersehbare, unerwartete Ereignisse, wie z. B. höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Ausfall/Verzögerung von Vorlieferanten gestatten beiden Vertragspartnern die Neufestsetzung von Terminen. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Fertigstellungszeit aus alleinigem Verschulden des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, unter angemessener, mindestens jedoch 14-tägiger Nachfristsetzung mit eingeschriebenem Brief vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird.

Ein Rücktritt von bereits erbrachten Teilleistungen ist jedoch ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden ist ausgeschlossen.

Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist auf jeden Fall ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Wien.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung
kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.

Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.


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